Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Karbach für das Jahr 2024 vom 26.04.2024
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis– und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. Im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
der Jahresüberschuss auf
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1.052.52000 €
996.810,00 €
55.710,00 €
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2. Im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein– und Auszahlungen
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
der Saldo der Ein– und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
der Saldo der Ein– und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
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4.420,00 €
131.000,00 €
63.500,00 €
67.500,00 €
71.920,00 €
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§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Aufnahme von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
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345 v.H.
465 v.H.
380 v.H.
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Die Steuer beträgt für die Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,
für den ersten Hund
für den zweiten Hund
für jeden weiteren Hund
für jeden ersten gefährlichen Hund
für jeden zweiten gefährlichen Hund
für jeden weiteren gefährlichen Hund
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48,00 €/Jahr
72,00 €/Jahr
96,00 €/Jahr
500,00 €/Jahr
600,00 €/Jahr
700,00 €/Jahr
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§ 6 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals beträgt
per 31.12.2022 - 2,442,298,25 €
per 31.12.2023 - voraussichtlich - 2.473.018,25 €
per 31.12.2024 - voraussichtlich - 2.528.728,25 €
§ 7 Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000,00 € überschritten sind.
§ 8 Wertgrenze für Investitionen
Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Karbach, 26.04.2024
(S) Michael Bender, Ortsbürgermeister
Hinweise:
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Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltsatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.04.2024 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
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Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 06.05.2024 bis Dienstag, 14.05.2024 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein in 56281 Emmelshausen, Rathausstraße 1, Zimmer 208, öffentlich aus.
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Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Ortsgemeinde Karbach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Karbach, 26.04.2024 — Michael Bender,
Ortsbürgermeister