Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung und Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen werde ich dem Ortsgemeinderat zuleiten.

1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, Zimmer 208, bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.

2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Karbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder elektronisch an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Karbach, 28.03.2024
Michael Bender,
Ortsbürgermeister