1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen werde ich dem Ortsgemeinderat zuleiten.
1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, Zimmer 208, bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Karbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder elektronisch an
Karbach, 28.03.2024
Michael Bender,
Ortsbürgermeister