Fusswallfahrt am 26.07.2023 nach Bornhofen

Am Mittwoch, 26.07.2023 findet wieder unsere alljährliche Wallfahrt nach Bornhofen statt.

Die Fußpilger starten um 6:00 Uhr an der St. Anna-Kirche in Karbach. Um 8:10 Uhr fährt das Schiff von Bad Salzig nach Kamp, von dort gehen wir als Prozession zur Wallfahrtskirche nach Bornhofen. Das Pilgeramt findet um 10:00 Uhr in der Pilgerhalle statt.

Nach der Pilgerandacht um 13:00 Uhr gehen wir gemeinsam nach Kamp zur Schiffsanlegestelle.

Die Abfahrt des Schiffes in Kamp nach Bad Salzig erfolgt um 14:10 Uhr.

Nach Ankunft in Bad Salzig machen sich die Fußpilger wieder auf den Rückweg nach Karbach. Zwischen 16:15 Uhr und 16:45 Uhr werden die Fußpilger wieder in Karbach zurück erwartet.

Da eine direkt Schiffsverbindung von Bad Salzig nach Bornhofen nach wie vor nicht möglich ist, müssen wir wie bereits in den letzten Jahren auch zwischen der Anlegestelle in Kamp und der Klosteranlage noch ca. 1,4 Kilometer zurücklegen.

Da es keineswegs eine Selbstverständlichkeit ist, das Jung und Alt gemeinsam solche aus alter Zeit herrührende Traditionen aufrechterhalten, möchte ich mich bereits jetzt bei allen Pilgern bedanken. Ebenso bedanke ich mich bei unserem Musikverein, der nach derzeitigem Stand sowohl die Prozession als auch die Messe in Bornhofen musikalisch gestalten wird. Ein weiterer Dank geht an die Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschifffahrt, die für uns außerhalb vom Fahrplan ein Schiff in Bad Salzig bereitstellt.

Für die Ortsgemeinde  — Für die Kirchengemeinde
Euer Michael Bender    — Klaus Mallmann

 

Einwohnerinformation über die Sitzung des Gemeinderats Karbach am 06.06.2023

Gemeindewald

Der Gemeinderat erklärte sich grundsätzlich dazu bereit, die beiden nächsten Jahre jeweils 25.000,00 € für die Aufforstung einzuplanen.

Jahresabschluss 2021

Der Rat erteilte - nachdem er den Jahresabschluss festgestellt hatte - dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein sowie den Beauftragten des Bürgermeisters Entlastung gemäß § 114 Abs. 1 GemO.

Haushalt für das Jahr 2023

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Karbach für das Jahr 2023 vom 19.05.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis– und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. Im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss auf

1.055.550,00 €

1.024.830,00 €

30.720,00 €

2. Im Finanzhaushalt 

der Saldo der ordentlichen Ein– und Auszahlungen

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein– und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein– und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

20.960,00 €

823.600,00 €

825.500,00 €

-1.900,00 €

 -19.060,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt, 

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

        345 v.H.

           465 v.H.

           380 v.H.

Die Steuer beträgt für die Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,

für den ersten Hund

für den zweiten Hund

für jeden weiteren Hund

für den ersten gefährlichen Hund

für den zweiten gefährlichen Hund

für jeden weiteren gefährlichen Hund

  48,00 €/Jahr

 72,00 €/Jahr

  96,00 €/Jahr

500,00 €/Jahr

600,00 €/Jahr

700,00 €/Jahr

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals beträgt

per 31.12.2021 - 2.254.992,67€
per 31.12.2022 - voraussichtlich - 2.336.552,67 €
per 31.12.2023 - voraussichtlich - 2.367.272,67 €
 
 
§ 6 Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
 
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000,00 € überschritten sind.
 

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

 Karbach, 19.05.2023

(S) Michael Bender, Ortsbürgermeister

 

Hinweise:

  1. Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltsatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 22.03.2022 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

  2. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Dienstag, 30.05.2023 bis Mittwoch 07.06.2023 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein in 56281 Emmelshausen, Rathausstraße 1, Zimmer 208, öffentlich aus.
  3. Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO
    Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Ortsgemeinde Karbach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Karbach, 19.05.2023 — Michael Bender, Ortsbürgermeister

Rheinhöhentour Sankt Quintin offiziell eröffnet

Die Rheinhöhentour Sankt Quintin wurde am 01. Mai 2023 offiziell eröffnet. Über 250 begeisterte Wanderinnen und Wanderer haben mit den Wanderfreunden Karbach die Eröffnung gefeiert. Zu schöner Musik, gespielt vom Mandolinen- und Blasorchester Rheinhöhe Karbach 1932 v. V., wurden von den Wanderfrauen Karbach, Kaffee und Kuchen gereicht. Der Jugendclub Karbach (JCK) sorgte für kalte Getränke. Die Lokale Aktionsgruppe Hunsrück (LAG) wurde von Herrn Achim Kistner vertreten. Die LAG hat die entsprechenden Fördergelder für den Wanderweg zur Verfügung gestellt. Auch unser Verbandsbürgermeister Peter Unkel war zugegen. Um 11:00 Uhr war es dann soweit. Der erste Beigeordnete der Gemeinde Karbach, Karsten Becker, hielt die Eröffnungsrede und bedankte sich bei allen Helferinnen und Helfern die am Wanderweg mit geholfen, sowie die Eröffnungsfeier ermöglicht haben. Besonders dankte Karsten Becker dem Musikverein, dem JCK, den Wanderfrauen sowie dem Kernteam, namentlich Nicole Schröder, Otmar Schmitz, Herbert Karbach, Helmut Vogt und Nico Schmitz. Nicole Schröder hat für den Wanderweg das Logo sowie sämtliche Infotafeln gestaltet. Nico Schmitz hat dem Weg seinen Namen verpasst: Rheinhöhentour Sankt Quintin. Der Name entstand durch die Kombination „Stolz auf des Rheines Höhen ein Dörflein wohlbekannt“ (Karbacher Lied) sowie dem Schutzpatron der gleichnamigen Wallfahrts- und Friedhofskapelle Sankt Quintin. Im Anschluss daran wurde das Band von Otmar Schmitz (Organisator) durchschnitten und der Wanderweg offiziell eröffnet.

Nach einer kurzen Wegstrecke erreichten die Wanderinnen und Wanderer die malerisch gelegenen Wallfahrtskirche St. Quintin wo unser Wanderfreund und Dorfchronist zu einer Besichtigung der Kapelle einlud. Weiter durch das wildromantische Tal der Karbacher Bach ging es dann zur Kieselay. Dort hatte der JCK eine Getränke und Grillstation errichtet wo unsere Wanderinnen und Wanderer eine gemütliche Rast einlegten. Unsere Karbacher Kräuterpädagogin Nicole Schröder gab hier an der Kieselay exklusiv allen Interessierten während einer kleinen Kräuterwanderung (insgesamt wurden drei durchgeführt) spannende Informationen und Einblicke über faszinierende, heimische Wildkräuter und Heilpflanzen. Und weiter ging es über die Kieselay zum Jagdhaus Steffen. Unterhalb des Jagdhauses, am Waldrand kann man den Ausblick ins Rheintal bis zur Loreley genießen. Von hier aus wanderten die Wanderinnen und Wanderer über Wiesen und Felder zum Fünf-Burgenblick (Burg Katz, Burg Maus, Burgruine Reichenberg und die feindlichen Brüder mit den Burgen Liebenstein und Sterrenberg). Danach ging es bergab zu den wildromantischen Schieferhöhlen und dann steil in Serpentinen hinauf zum Rheinblick. Auch hier, an der Wanderhütte, luden die Wanderfrauen sowie der JCK mit einem weiteren Kuchen- und Grillstand zu einer gemütlichen und wohlverdienten Rast mit wunderbarer Aussicht ein.

Ein Stück entlang der Patelsbach ging es dann zum Steinernen Männchen und von hier zum Ausgangspunkt zurück.

Am Ende dieser Eröffnungswanderung haben wir eine ca. 12 km lange Strecke im wunderschönen Vorderhunsrück zurückgelegt, die alle Wanderinnen und Wanderer begeistert hat.

Einladung zu einer Info Veranstaltung „Alternatives Jagdkonzept“

Am 15.05.2023 findet im Gemeindehaus Karbach um 19:00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum Thema „Zukünftiges Bejagungskonzept“ für die genossenschaftlichen Jagdreviere statt. Bei dem Vortrag geht es rund um das Themenfeld Jagd, Wald und Wild. Die Fa. Jagdkonzept zeigt eine Ideensammlung für eine zukünftige Entwicklung von Jagdmodellen
und Jagdkonzepten auf. Hierzu sind alle interessierten Jäger und Bürger herzlich eingeladen. Uns ist es wichtig, dass sich alle Beteiligten und interessierten Bürger informieren können und Gelegenheit erhalten, ihre Anregungen einzubringen oder auch Bedenken zu äußern. Vor dem abendlichen Vortrag findet eine Revierbegehung mit den Beteiligten im Jagdrevier statt. Interessierte Jagdgenossen sind dazu herzlich eingeladen. Treffpunkt ist um 15:30 Uhr am Sportplatz auf dem Quintinsberg.
Wir hoffen auf eine rege Teilnahme und erwarten einen spannenden und informativen Vortrag.
Michael Bender, Ortsbürgermeister