Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Karbach für das Jahr 2023 vom 19.05.2023
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis– und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. Im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresüberschuss auf |
1.055.550,00 € 1.024.830,00 € 30.720,00 € |
2. Im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein– und Auszahlungen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein– und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein– und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
20.960,00 € 823.600,00 € 825.500,00 € -1.900,00 € -19.060,00 € |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt,
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer |
345 v.H. 465 v.H. 380 v.H. |
Die Steuer beträgt für die Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,
für den ersten Hund für den zweiten Hund für jeden weiteren Hund für den ersten gefährlichen Hund für den zweiten gefährlichen Hund für jeden weiteren gefährlichen Hund |
48,00 €/Jahr 72,00 €/Jahr 96,00 €/Jahr 500,00 €/Jahr 600,00 €/Jahr 700,00 €/Jahr |
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals beträgt
§ 7 Wertgrenze für Investitionen
Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Karbach, 19.05.2023
(S) Michael Bender, Ortsbürgermeister
Hinweise:
- Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltsatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 22.03.2022 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
- Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Dienstag, 30.05.2023 bis Mittwoch 07.06.2023 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein in 56281 Emmelshausen, Rathausstraße 1, Zimmer 208, öffentlich aus.
- Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Ortsgemeinde Karbach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Karbach, 19.05.2023 — Michael Bender, Ortsbürgermeister