Einwohnerinformation über die Sitzung des Gemeinderats Karbach am 24.11.2022

 

Erschließung Neubaugebiet „Ober den Stielgärten“

Der Rat beschloss, die Sondernutzung eines Wirtschaftsweges u.a. zur Abwicklung des Baustellenverkehrs zu beantragen und diesen, soweit die Sondernutzung durch das LBM genehmigt wird, befestigen zu lassen.

Bauvoranfrage

Der Ortsgemeinderat erteilte das Einvernehmen zu einer Bauvoranfrage gemäß § 36 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB für eine rückwärtige Bebauung.

Mitteilung der Gründe für eine Eilentscheidung

Der Gemeinderat nahm die Eilentscheidung gem. § 48 GemO im Hinblick auf den Ankauf von zwanzig Alleebäumen zu je 125 € für die Erneuerung der Bäume entlang des Wirtschaftsweges/Radweges nach St. Quintin zur Kenntnis.

Anschaffung und Aufstellung von Hundekotbeutelspendern

Der Gemeinderat beschloss, nach ausführlicher Erörterung des Für und Wider, keine Hundekotbeutelspender aufzustellen.

Sanierung Gemeindehaus; Vergabe einer Machbarkeitsstudie

Der Gemeinderat beschloss, die Leistungen einer Machbarkeitsstudie an ein Architekturbüro zu vergeben. Der Rat ermächtigte den Ortsbürgermeister und die Beigeordneten, die Vergabe der notwendigen Leistungen zur statischen Voruntersuchung im Einvernehmen vorzunehmen.

Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG); Anhebung der Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer

Der Gemeinderat beschloss, die Hebesätze für die Realsteuern ab dem 01.01.2023 wie folgt festzusetzen:

Grundsteuer A auf 345 v. H.

Grundsteuer B auf 465 v. H.

Gewerbesteuer auf 380 v. H.

Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ des Bundes

Der Ortsgemeinderat beauftragte die Verbandsgemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Forstamt, eine Zuwendung aus dem Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ des Bundes für die Ortsgemeinde Karbach zu beantragen.

Infoveranstaltung Glasfaseranschluss in Karbach

Voraussichtlich in 2023/2024 wird in Karbach Glasfaser zum Ausbau der Infrastruktur verlegt. Um die derzeit angebotenen Vorteile in Anspruch nehmen zu können, muss - wie bereits überörtlich bekanntgemacht - bis spätestens zum 28.02.2023 ein Glasfaser-Anschluss-Vertrag abgeschlossen werden.

Für eine umfassende Beratung aller Bürgerinnen und Bürger findet daher am Dienstag, 17.01.2023, 19:00 Uhr eine entsprechende Infoveranstaltung im Gemeindehaus Karbach statt.

Bitte den Termin schon entsprechend vormerken.

Michael Bender, Ortsbürgermeister

Weihnachtsgrüße und Jahreswechsel

Kaum zu glauben, dass uns schon wieder ein Jahr durch die Finger geronnen ist wie Sand. Habe ich nicht erst vor ein paar Wochen an gleicher Stelle „Danke“gesagt?

Aber es ist nun mal so, in gut einer Woche wird dass neue Jahr 2023 beginnen.

Vor dem Jahreswechsel möchte ich jedoch rückblickend auf dieses gewiss nicht einfache von Corona, dem Krieg in der Ukraine und der Energiekrise geprägte Jahr 2022 einfach wieder "Danke" sagen.

Danke an all die, die sich im Laufe des Jahres für unsere Gemeinde engagiert haben und mitgeholfen haben unser Karbach weiter zu verschönern und liebenswert zugestalten.

Ein weitere Dank geht natürlich an all unsere Vereine für Ihr vielfältiges Engagement. Bei den durchgeführten Veranstaltungen habt Ihr dem Virus getrotzt und das Leben von uns allen in dieser gewiss nicht leichten Zeit wieder bereichert.

Ganz besonders bedanke ich mich bei unseren Gemeindearbeitern und den Mitgliedern des Gemeinderates und den Beigeordneten für die gute Zusammenarbeit und das außerordentliche Engagement sowie für das Mitdenken, Mitwirken und Mitarbeiten für unsere Heimatgemeinde Karbach.

Weihnachtszeit ist ja auch die Zeit der Wünsche.

Daher Wünsche ich uns allen ein vor allem gesundes Jahr 2023.

Darüberhinaus hoffe ich, dass wir in 2023 wieder zur Normalität zurückkehren können und unsere welt- und kirchlichen Feste wieder wie gewohnt gemeinsam feiern können.

Bleibt unserem Karbach, unseren Vereinen und dem ehrenamtlichen Engagement einfach so treu wie bisher, dann können wir gemeinsam voller Zuversicht in das neue Jahr starten.

In diesem Sinne wünsche ich allen von ganzen Herzen erholsame und besinnliche Weihnachten, einen guten Jahreswechsel und ein friedliches, erfolgreiches neues Jahr 2023.

Euer Michael Bender

Einladung zum Generation 60 (+) Tag am 11.12.2022

Nach 2-jähriger Pause ist es wieder soweit.

Unser Generation 60 (+) Tag findet traditionsgemäß wieder am 3. Adventsonntag und damit am 11.12.2022 statt.

Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger, die in diesem Jahr das 60. Lebensjahr vollenden, mit ihrer Partnerin/ihrem Partner ab 14.00 Uhr recht herzlich ins Gemeindehaus eingeladen.

Selbstverständlich sind auch diejenigen herzlich eingeladen, die noch nicht das 60. Lebensjahr erreicht haben, deren verstorbene Partnerin/Partner jedoch diese Altersgrenze erreicht hätten.

Verbringt an eurem Ehrentag einfach ein paar unbeschwerte Stunden in unserem Gemeindehaus.

Auch in diesem Jahr haben wir wieder ein abwechslungsreiches Programm zusammengestellt.

Weger einer besseren Planung, insbesondere auch für die Bestellung des Abendessens bitte ich um kurze Anmeldung bis spätestens 06.12.2022 bei Michael Bender per Telefon: 06747/8307, Mobil: 017632984066 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Karsten Becker per Telefo: 06747/948949, Mobil: 01757246342 oder per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

oder bei Otmar Schmitz per Telefon: 06747/7694, Mobil: 015115314733

oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Es besteht auch die Möglichkeit für den Besuch des Generation 60 (+) einen Hol- und Bringservice zu nutzen, auch hierfür bitten wir um kurze Anmeldung.

Der gesamte Gemeinderat würde ich sich sehr freuen, möglichst viele unserer Bürgerinnen und Bürger am 11. Dezember 2022 im Gemeindehaus begrüßen zu können.

Ganz besonders würden wir uns freuen, wenn auch die Bürgerinnen und Bürger den Weg ins Gemeindehaus finden würden, die bisher noch nicht die Zeit und Muße hatten, an Ihrem Ehrentag teilzunehmen.

Euer
Michael Bender, Ortsbürgermeister

Die VG informiert

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VGH) hat mit Urteil vom 16.12.2020 das Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) für verfassungswidrig erklärt und eine Neufassung vom Gesetzgeber bis zum 01.01.2023 gefordert. Der Landtag hat am 24.11.2022 das „Landesgesetz zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften“ (LFAG) beschlossen.

Mit dem neuen LFAG werden die Nivellierungssätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer ab dem 01.01.2023 wie folgt festgesetzt werden:

Grundsteuer A von bisher 300 v. H. auf 345 v. H.
Grundsteuer B von bisher 365 v. H. auf 465 v. H.
Gewerbesteuer von bisher 365 v. H. auf 380 v. H.
Mit der Anhebung der Nivellierungssätze will das Land erreichen, dass die Städte und Gemeinden ihre Realsteuerhebesätze entsprechend anpassen und somit ihr Einnahmepotenzial angemessen ausschöpfen. In den Kommunalberichten des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz wird schon seit Jahren wiederholt darauf hingewiesen, dass insbesondere im Bereich der Realsteuerhebesätze, bedingt durch das insgesamt unterdurchschnittliche Hebesatzniveau der rheinland- pfälzischen Kommunen, ein deutlicher Handlungsbedarf besteht.

Das kommende Gesetz und die drastisch erhöhten Nivellierungssätze sind aus kommunaler Sicht durchaus umstritten. Die angewandten Vergleichsmaßstäbe zu Kommunen in anderen Bundesländern erscheinen teils zweifelhaft, zudem wird kritisiert, dass zu wenig Landesmittel in den Verteiltopf kommen. Außerdem werden nach bisherigen Probeberechnungen die Kreise und kreisfreien Städte im Ergebnis begünstigt.

Die Zeche zahlen Bürgerschaft und Unternehmen, und das in Zeiten mit ohnehin hohen Belastungen. Aber unsere Kommunen haben de facto keine andere Wahl, als die neuen Nivellierungssätze anzuhalten!

Auch der VGH hat in seiner Entscheidung vom Dezember 2020 zum Landesfinanzausgleichsgesetz erneut die Verpflichtung der Kommunen zu größtmöglichen Eigenanstrengungen betont, insbesondere haben die Kommunen ihre eigenen Einnahmequellen angemessen auszuschöpfen und Einsparpotenziale bei der Aufgabenwahrnehmung zu verwirklichen.

Die Nivellierungssätze des Landes sind Grundlage bei der Ermittlung der Steuerkraft der Kommunen. Das Steueraufkommen der Gemeinde wird auf das Niveau dieser neuen Nivellierungssätze angehoben. Anhand dieses Steueraufkommens wird u.a. die Zahllast der Verbandsgemeindeumlage und Kreisumlage ermittelt. Dies bedeutet, dass (unabhängig davon, welche Hebesätze die Gemeinde beschlossen hat) zur Berechnung der Steuerkraft ab 2023 die Nivellierungssätze nach dem neuen LFAG angewandt werden.

Liegen die Steuersätze der Gemeinde unterhalb der Nivellierungssätze des Landes, so führt dies zu einem finanziellen Nachteil für die Kommune, da sie von einer fiktiv erhöhten Steuerkraft Umlagen zahlen muss, die sie überhaupt nicht vereinnahmt hat. Dies widerspricht dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

Ferner ist die Anpassung der Steuersätze an die Nivellierungssätze auch dann unumgänglich, wenn die Gemeinde Förderungen (z. B. aus dem Investitionsstock oder dem Dorferneuerungsprogramm) beantragen möchte. Zu den Fördertatbeständen zählt u.a., dass die Gemeinde alle ihr obliegenden Einnahmequellen ausschöpft (Grundsatz der Einnahmebeschaffung gem. § 94 GemO).

Hinzu kommt, dass die Kommunalaufsicht lt. Mitteilung vom 18.05.2022 vom Ministerium des Innern und für Sport sowie der ADD darauf hingewiesen wurde, bei der zukünftigen Genehmigung von Kreditaufnahmen nach § 103 Abs. 2 GemO besonders darauf zu achten, in welchem Umfang die Gemeinden ihre Einnahmen bspw. aus der Grund- und Gewerbesteuer erhöhen, um weiterhin über eine freie Finanzspitze zu verfügen, um somit nicht ihre dauernde Leistungsfähigkeit zu gefährden.

Die Verwaltung sieht sich daher gehalten, den Städten und Ortsgemeinden vorzuschlagen, die Hebesätze (mindestens) auf das Niveau der neuen Nivellierungssätze anzuheben, damit für die Kommunen keine finanziellen Nachteile entstehen. Wir bitten hierfür um Verständnis.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein