Weihnachtsbaumentsorgung

Zunächst möchte ich Ihnen/Euch und Ihren/Euren Familien noch für das Jahr 2022 vor allem Gesundheit, Glück und Zufriedenheit wünschen.

Um Ihnen/Euch die Entsorgung der Weihnachtsbäume zu erleichtern, steht -wie in den Vorjahren auch- auf dem Dorfplatz wieder ein Anhänger zur Ablage der Weihnachtsbäume zur Verfügung.

Die Weihnachtsbäume werden voraussichtlich bis zum 31. Januar 2022 dort gesammelt und auf den Grünschnittplatz gebracht.

 

Euer Michael Bender, Ortsbürgermeister 

Jahreswechsel

Es ist nur noch kurze Zeit, dann gehen wir in das neue Jahr 2022.

Vor dem Jahreswechsel möchte ich jedoch rückblickend auf dieses gewiss nicht einfache Jahr 2021 einfach wieder "Danke" sagen.

Danke an all die, die im Laufe des Jahres daran mitgewirkt haben, unsere Gemeinde Karbach zu verschönern und liebenswert zu gestalten. Mein besonderer Dank gilt dabei unseren alten und neuen

Gemeindearbeitern und den Wanderfreunden Karbach.

Auch wenn wir in dem durch die Pandemie geprägten Jahr 2021 vieles liebgewonnene einfach nicht so erleben durften, wir wir es uns gewünscht hätten, gilt mein ganz besonderer Dank natürlich auch unseren Vereinen für Ihr vielfältiges Engagement. Mit vielen weiteren neuen Ideen habt Ihr dem Virus getrotzt und das Leben von uns allen in dieser schwierigen Zeit wieder bereichert.

Ganz besonders bedanke ich mich auch bei den Mitgliedern des Gemeinderates und den beiden Beigeordneten für die gute Zusammenarbeit, für das Mitdenken, Mitwirken und Mitarbeiten für unsere Heimat, für unser Karbach.

Das Jahr 2021 hat leider auch wieder sehr leidvoll gezeigt, dass unser wichtigstes Gut die Gesundheit ist.

Für das neue Jahr wünsche ich uns allen, dass

- wir endlich wieder ein großes Stück zur Normalität zurückkehren können,

- wir unsere welt- und kirchlichen Feste wieder wie gewohnt gemeinsam feiern und

- unsere Vereine wieder in Ihr gewohntes Vereinsleben zurückkehren können.

Bleibt Eurem Karbach, Eurer Vereinen und Eurem ehrenamtlichen Engagement einfach so treu wie bisher, dann können wir gemeinsam voller Zuversicht in das neue Jahr starten.

In diesem Sinne wünsche ich allen von Herzen einen guten Jahreswechsel und ein friedliches, erfolgreiches und vor allem gesundes neues Jahr 2022.

Euer Michael Bender, Ortsbürgermeister

Einwohnerinformation über die Sitzung des Gemeinderats Karbach am 29. November 2021

Forstwirtschaftsplan 2022/2023

Nach eingehender Beratung wurde der Forstwirtschaftsplan für die Jahre 2022/2023 beschlossen.

Erschließung Neubaugebiet „Ober den Stielgärten“

Der Ortsgemeinderat beschloss, das Bodengutachten an ein Ingenieurbüro und die Liegenschaftsvermessung an ein Vermessungsbüro zu vergeben.

Vergabe Entwässerung Wirtschaftsweg

Die Entwässerung des Wirtschaftsweges neben dem Spielplatz ist erforderlich. Der Ortsgemeinderat beschloss dazu die Vergabe des Auftrages.

Zuschussantrag Seniorenbeauftragter

Der Gemeinderat beschloss einen Zuschuss in Höhe von 250 Euro für den am 19.10.2021 durchgeführten Kaffeeklatsch.

Inkrafttreten des Bebauungsplans „Ober dem Stielgarten“ der Ortsgemeinde Karbach

Der Bebauungsplan „Ober dem Stielgarten“ wurde vom Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Karbach am 31.05.2021 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Die Satzung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Ober dem Stielgarten“ der Ortsgemeinde Karbach tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Mit diesem Bauleitplanverfahren beabsichtigt die Ortsgemeinde Karbach die Schaffung eines Wohngebietes nordwestlich des Neubaugebietes „Heidchesstücker II“, damit der örtliche Bedarf an Wohnbauflächen gedeckt werden kann. Der Ortsgemeinde stehen derzeit keine Baugrundstücke mehr zum Verkauf zur Verfügung.

Die Fläche ist im weiterhin gültigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Emmelshausen als Wohnbaufläche ausgewiesen.

Das Bebauungsplanverfahren wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b i. V. mit § 13 BauGB vollzogen.

Der Inhalt des Bebauungsplans ergibt sich konkret aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen.

Bestandteile dieser Satzung sind die Bebauungsplanzeichnung im Maßstab 1:500 mit den Zeichenerklärungen und den textlichen Festsetzungen. Beigefügt sind die Begründung und der Fachbeitrag Naturschutz.

Die Planunterlagen werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, 56281 Emmelshausen, Rathausstraße 1, Zimmer 208, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt des Bebauungsplans wird auf Verlangen auch Auskunft erteilt.

Der vorgesehene Geltungsbereich umfasst die Flächen in der Gemarkung Karbach, Flur 14, Flurstücke Nummern 63, 64, 65, 66 71/55 tlw., 71/54.

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung des Bebauungsplans.

Das Plangebiet ist zur Verdeutlichung in dem nachstehenden Kartenausschnitt markiert:

Hinweise:

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung wird hingewiesen. Danach kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. In den §§ 39 bis 42 BauGB sind Entschädigungsansprüche aufgrund von Eingriffen in vorbereitende Aufwendungen, durch besondere Festsetzungen, durch Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechte und durch Bindungen für Bepflanzungen sowie durch Änderung und Aufhebung einer zulässigen Nutzung normiert. Die Fälligkeit des Anspruchs kann der Entschädigungsberechtigte dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Der Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Ferner wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hingewiesen. Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften (Ermittlung und Bewertung der berührten Belange, Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Begründung der Satzung und der Entwürfe), eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde Karbach unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO)

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder der Ortsgemeinde Karbach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach 6 Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Karbach, 29.11.2021 — Michael Bender, Ortsbürgermeister

Generation 60(+) Tag muss leider auch in 2021 ausfallen

Der Gemeinderat und ich persönlich haben bis zuletzt gehofft, dass unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen der Ehrentag für unsere Generation 60(+) in Karbach stattfinden kann. Doch mit den nunmehr ständig weiter steigenden Corona-Fallzahlen hat sich die Situation leider so verändert, dass wir leider auch in 2021 einen solchen Nachmittag nicht mit gutem Gewissen durchführen können.

Im Interesse von uns Allen hoffe ich, dass wir bald wieder zu einem Stück Normalität zurück kehren können und dann doch hoffentlich in 2022 wieder einen schönen Generation 60 (+) Tag in gewohnter Weise miteinander feiern können.

Aber vor allem: Bleibt gesund!

Michael Bender, Ortsbürgermeister