Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Karbach für das Jahr 2019 vom 20.02.2018 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.03.2017 (GVBl. S.21) folgende Haushaltssatzung beschlossen: § 1 Ergebnis– und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt
2. Im Finanzhaushalt
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungn zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Inverstitionen und Inverstionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 145.000,00 €.
§ 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Die Steuer beträgt für die Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,
§ 5 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016 betrug 1.963.675,64 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 beträgt 1.963.405,64 € und zum 31.12.2018 1.947.525,64 €.
§ 6 Wertgrenze für Investitionen Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt darzustellen.
Karbach, 22.02.2018 (S) Michael Bender, Ortsbürgermeister
Hinweise 1. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.02.2018 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. 2. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 05.03.2018 bis Dienstag, 13.03.2018 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in 56281 Emmelshausen, Rathausstraße 1, Zimmer 307, öffentlich aus. 3. Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn a) die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder b) vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde Karbach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Karbach, 22.02.2018 (S) Michael Bender, Ortsbügermeister
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Auch in diesem Jahr nahmen wieder viele Karbacher Kinder an der Sternsinger Aktion teil. Nach dem Motto "Gemeinsam wegen Kinderarbeit in Indien und Weltweit" wurde Gottes Segen zu den Menschen gebracht und Geld für Kinder in Not gesammelt. Dabei ist insgesamt die sehr stolze Summe von 1314,21 € zusammen gekommen.
Für Ihren Dienst wurden die Kinder auch mit reichlich Süßigkeiten belohnt.
Ein herzliches Dankeschön an alle die mitgeholfen haben diese herrliche Tradition zu erhalten, insbesondere natürlich an die Karbacher Mädchen und Jungen, für Ihren hervorragenden und tadellosen Einsatz.
Euer Michael Bender, Ortsbürgermeister
1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen werde ich dem Ortsgemeinderat bis zum 12.01.2018 zuleiten.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Emmelshausen, Rathausstraße, Emmelshausen, Zimmer 307, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner von Karbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an Ortsbürgermeister Michael Bender, oder elektronisch an
Karbach, 08.01.2018
Michael Bender, Ortsbürgermeister
Bitte merken Sie sich schon jetzt die einzelnen Termine vor und unterstützen Sie die Veranstaltungen unserer Vereine durch Ihren Besuch.
Der Abreißkalender ist schon wieder ganz schnell relativ dünn geworden. Es ist nur noch kurze Zeit, dann feiern wir Weihnachten und stehen an der Schwelle zum neuen Jahr 2018. Dies ist die Zeit der Besinnung, aber auch die Zeit, um rückblickend auf das alte Jahr zu schauen.
Dabei wird einem eigentlich erst so richtig bewusst, wie viele ehrenamtliche, freiwillige Helfer nötig sind, um den "Betrieb Gemeinde" aufrecht zu erhalten.
Das Weihnachtsfest und den Jahreswechsel möchte ich daher auch zum Anlass nehmen, um erneut und wieder einmal Danke zu sagen.
Danke an all die, die im Laufe des Jahres daran mitgewirkt haben, unsere Gemeinde Karbach zu verschönern und liebenswert zu gestalten, sei es durch Arbeitseinsätze am Gemeindetag, bei den vielfältigen anderen Arbeitseinsätzen am Gemeindehaus, Kindergarten, auf unserem Friedhof St. Quintin oder auch durch Sach- und Geldspenden.
Mein Dank gilt auch unseren Vereinen für Ihr vielfältiges Engagement, ohne die unser Leben einfach „ärmer“ wäre.
Nicht zuletzt danke ich auch den Mitgliedern des Gemeinderates für die gute Zusammenarbeit und für das Mitdenken, Mitwirken und Mitarbeiten für unser aller Karbach.
Ich wünsche allen von Herzen erholsame und besinnliche Weihnachten, einen guten Jahreswechsel und ein friedliches, erfolgreiches neues Jahr 2018. Leider hat das vergangene Jahr wieder leidvoll gezeigt, dass unser aller wichtigstes Gut die Gesundheit ist von daher wünsche ich uns allen aber vor allem Gesundheit für das neue Jahr 2018.
Euer Michael Bender, Ortsbürgermeister