Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Karbach für das Jahr 2015

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S 153), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetes vom 15.06.2015 (GVBL. S. 90) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt: (Siehe Tabelle unten)

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose Kredite von bisher 0 Euro auf 0 Euro
verzinste Kredite von bisher 200.000 Euro auf 0 Euro
zusammen von bisher 200.000 Euro auf 0 Euro

 

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, werden festgesetzt von bisher 0 Euro auf 570.000 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, ändert sich von bisher 0 Euro auf 220.000 Euro.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze werden nicht geändert.

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2013 betrug 1.874.084,16 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2014 beträgt 1.864.934,16 Euro und zum 31.12.2015 1.824.764,16 Euro.

§ 6 Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen - keine Änderung.

Karbach, 29.10.2015

(S) Bender, Ortsbürgermeister

 Hinweise:

  1. Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.
    Sie haben folgenden Wortlaut:
    Die nach § 98 Absatz 1 und 95 Absatz 4 GemO erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung wird hiermit erteilt für die in der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 ausgewiesene Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen in Höhe von 220.000 Euro. Darüber hinaus wird mitgeteilt, dass gegen den Vollzug des 1. Nachtragshaushaltsplanes und der 1. Nachtragshaushaltssatzung keine Bedenken wegen Rechtsverletzungen geltend gemacht werden.
  2. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 02.11.2015 bis Dienstag, 10.11.2015 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in 56281 Emmelshausen, Rathausstraße 1, Zimmer 307, öffentlich aus.
  3. Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
    1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
    2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde Karbach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Karbach, 29.10.2015

(S) Bender, Ortsbürgermeister

 

 

gegenüber bisher

Euro

erhöht um

Euro

vermindert um

Euro

nunmehr

festgestzt

auf

Euro

1. im Ergebnishaushalt        
der Gesamtbetrag der Erträge 598.250 0 0 598.250
der Gesamtbetrag der Aufwendungen 600.820 2.600 0 603.420
der Jahresüberschuss -2.570 -2.600 0 -5.170
2. im Finanzhaushalt        
die ordentlichen Einzahlungen 518.680  518.680 
die ordentlichen Auszahlungen  509.090  2.600  511.690 

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 

9.590 -2.600  6.990 
die außerordentlichen Einzahlungen
die außerordentlichen Auszahlungen 

der Saldo der außerordentlichen Ein- Auszahlungen 

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 181.750  80.000  99.000  162.750 
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit  472.000  380.000  92.000 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 

-290.250  80.000 -281.000  70.750 
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit  290.340  268.400  21.940 
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit  9.680  90.000  99.680 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 

280.660  -90.000  268.400  -77.740