Nutzung Rad- und Wirtschaftsweg

Seit der Fertigstellung unseres kombinierten Rad- und Wirtschaftsweges zwischen Karbach über St. Quintin nach Hungenroth im Oktober müssen wir leider feststellen, dass das unbefugte Befahren mit privaten Kfz unbekannte Ausmaße angenommen hat und sich scheinbar auch noch ständig erhöht. Hierdurch sowie durch die häufig nicht angemessene Geschwingkeit wurden bereits Fahrradfahrer, insbesondere Kinder und Sparziergänger gefährdet. Auch wenn der kombinierte Rad- und Wirtschaftsweg neu asphaltiert wurde, handelt es sich nicht um eine öffentliche Straße.

Der kombinierte Rad- und Wirtschaftsweg dient dem Radverkehr und zu gleichen Teilen der Bewirtschaftung land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke. Die Nutzung mit privaten Kfz ist untersagt.

Davon unberührt bleibt selbstverständlich die Zufahrt von der Landesstraße L 212 aus nach St. Quintin.

Bitte haltet Euch an die entsprechende Beschilderung.

Sollte sich an dem derzeitigen Verhalten in der Zukunft nichts ändern, wäre ich leider gezwungen das Ordnungsamt für eine entsprechende Ahndung der Verstöße einzuschalten.

Euer Michael Bender