Aufstellung eines Bebauungsplans für das Neubaugebiet „Ober dem Stielgarten“, Ortsgemeinde Karbach

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Karbach hat in seiner Sitzung am 06.05.2019 beschlossen, einen Bebauungsplan für das Neubaugebiet „Ober dem Stielgarten“ aufzustellen.

Dieser Beschluss wurde am 08.11.2019 im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Emmelshausen bekannt gemacht.

In der Sitzung am 06.05.2019 hat der Ortsgemeinderat Karbach auch den Planentwurf beraten und beschlossen, die Beteiligungsverfahren gemäß BauGB durchzuführen.

Mit diesem Bauleitplanverfahren beabsichtigt die Ortsgemeinde Karbach die Schaffung eines Wohngebietes nordwestlich des Neubaugebietes "Heidchesstücker II", damit der örtliche Bedarf an Wohnbauflächen gedeckt werden kann.

Die Fläche ist im weiterhin gültigen Flächennutzungsplan der ehem. Verbandsgemeinde Emmelshausen als Wohnbaufläche ausgewiesen.

Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13 b BauGB durchgeführt. In diesem Verfahren sind u. a. auch die Umweltprüfung, ein Umweltbericht und die Abarbeitung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung entbehrlich.

Gemäß § 13 BauGB könnte auch auf eine zweiteilige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden. Dieses Verfahren wurde jedoch trotzdem durchgeführt.

Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Ober dem Stielgarten“.

Das Plangebiet ist zur Verdeutlichung in der nachstehenden Übersicht dargestellt.

In der Zeit vom 02.10.2020 bis 03.11.2020 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB. Über die dabei eingegangenen Bedenken und Anregungen hat der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Karbach in seiner Sitzung am 26.01.2021 beraten und abgewogen.

Gemäß dem Ortsgemeinderatsbeschluss vom 26.01.2021 liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplans „Ober dem Stielgarten“ (Planzeichnung mit Zeichenerklärung, Textfestsetzungen, Begründung, Fachbeitrag Arten- und Naturschutz, die Archäologisch-geophysikalische Prospektion) sowie die Stellungnahmen und die diesbezüglichen Würdigungen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren in der Zeit vom 05.03.2021 bis 07.04.2021 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Verwaltungsstelle Emmelshausen, 56281 Emmelshausen, Rathausstraße 1, Zimmer 208, (montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.45 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.45 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr) zur Einsicht öffentlich aus.

Derzeit ist das Rathaus aufgrund der Corona-Pandemie für den regulären Besucherverkehr geschlossen. Der Dienstbetrieb der Verbandsgemeindeverwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung unter der Tel. Nr. 06747/121-0 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich ist. Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen zur Bauleitplanung auch im Internet (siehe Link unten) einsehbar. Bitte nutzen Sie wenn möglichst diese Option.

Die Unterlagen können Sie im Internet unter

https://www.hunsrueckmittelrhein.de/seite/436692/bauleitplanung.html

aufrufen.

Auch stehen die Unterlagen auf dem Geoportal Rheinland-Pfalz unter der Adresse: www.geoportal.rlp.de (Offenlagen gem. BauGB) zur Verfügung.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dieser Bauleitplanung der Ortsgemeinde Karbach bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unter den Voraussetzungen der §§ 3 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz und 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Karbach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Das Bebauungsplanverfahren wird nach §§ 13b i. V. m. 13 a und 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Durch das vereinfachte Verfahren entfallen gemäß § 13 Abs. 3 BauGB u. a. die Umweltprüfung, der Umweltbericht und die Angaben über umweltbezogene Informationen in dieser Bekanntmachung zur Offenlage.

 

 Karbach, 17.02.2021 — Michael Bender, Ortsbürgermeister