Führen von Hunden

Leider häufen sich in der letzten Zeit wieder die Beschwerden darüber, dass Hundebesitzer(innen) ihre Vierbeiner innerhalb der Ortschaft teilweise frei laufen lassen und insbesondere die "Hinterlassenschaften" der Hunde auf privaten (Rasenflächen, Hauseingänge) bzw. öffentlichen Flächen (Straßen, Wege, Dorfplatz) nicht wieder beseitigen.

Bitte zeigen Sie Einsicht und sorgen Sie für Abhilfe, damit es nicht zu Anzeigen beim Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung in Emmelshausen kommen muss.

Im Übrigen verweise ich auf die Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen in der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein vom 07.10.2020 im Hinblick auf die Haltung von Hunden  (nachzulesen auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein,

insbesondere § 3) - Hier der Link zur Verordnung: Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein - Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen in der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein vom 07.10.2020 (hunsrueckmittelrhein.de).

 

Euer Michael Bender, Ortsbürgermeister