Aufstellung eines Bebauungsplans für das Neubaugebiet „Ober dem Stielgarten“

Frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (Öffentlichkeit) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Karbach hat in seiner Sitzung am 06.05.2019 beschlossen, einen Bebauungsplan für das Neubaugebiet „Ober dem Stielgarten“ aufzustellen.

Dieser Beschluss wurde am 08.11.2019 im Amtsblatt der Verbandsgemeine Emmelshausen bekannt gemacht.

In der Sitzung am 06.05.2019 hat der Ortsgemeinderat Karbach auch den Planentwurf beraten und beschlossen, die Beteiligungsverfahren gemäß BauGB durchzuführen.

Das Plangebiet ist zur Verdeutlichung in dem nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt.

Mit diesem Bauleitplanverfahren beabsichtigt die Ortsgemeinde Karbach die Schaffung eines Wohngebietes nordwestlich des Neubaugebietes "Heidchesstücker II", damit der örtliche Bedarf an Wohnbauflächen gedeckt werden kann.

Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13 b BauGB durchgeführt. In diesem Verfahren sind u.a. auch die Umweltprüfung, ein Umweltbericht und die Abarbeitung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung entbehrlich.

Gemäß § 13 BauGB könnte auch auf eine zweiteilige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden. Diese soll jedoch trotzdem durchgeführt werden.

Die Fläche ist im weiterhin gültigen Flächennutzungsplan der ehem. Verbandsgemeinde Emmelshausen als Wohnbaufläche ausgewiesen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürgerinnen und Bürger (Öffentlichkeit) möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Zu diesem Zweck liegt der Entwurf des Bebauungsplans „Ober dem Stielgarten“ (Planzeichnung mit Zeichenerklärung, die Textfestsetzungen, die Begründung und der Fachbeitrag Naturschutz) entsprechend dem Ortsgemeinderatsbeschluss vom 06.05.2019 in der Zeit vom 02.10.2020 bis 03.11.2020 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Verwaltungsstelle Emmelshausen, 56281 Emmelshausen, Rathausstraße 1, Zimmer 208, (montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.45 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.45 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr) zur Einsicht öffentlich aus.

Sollte das Rathaus aufgrund der Corona-Pandemie für den regulären Besucherverkehr nochmals geschlossen werden, kann die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung unter der Tel. Nr. 06747/121-0 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! trotzdem erfolgen. Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen zur Bauleitplanung auch im Internet (siehe Link unten) einsehbar.

Jeder hat während dieser Zeit die Möglichkeit, sich über die Planungsabsichten der Ortsgemeinde Karbach zu unterrichten. Gleichzeitig besteht für jede interessierte Person die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung.

Die Unterlagen können Sie auch im Internet unter

https://www.hunsrueckmittelrhein.de/seite/436692/bauleitplanung.html

aufrufen.

Karbach, 15.09.2020 — Michael Bender
Ortsgemeinde Karbach — Ortsbürgermeister