Karbach Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eisglätte

Aus gegebenem Anlass möchte ich auf die Straßenreinigungs-, sowie die Schneeräum- und Streupflicht hinweisen.
Grundsätzlich obliegen diese Verpflichtungen den Eigentümern und Besitzern von bebauten und unbebauten Grundstücken, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder an eine solche angrenzen. Oftmals werden diese Pflichten auch durch vertragliche Regelungen auf die Mieter und Pächter übertragen. In der Regel muss von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte geräumt bzw. gestreut werden. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und Glätte sind werktags bis 7:00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr morgens des folgenden Tages zu beseitigen. Schneefälle und Glätte erschweren im Winter die Benutzung unserer Straßen. Die Räumung und Streuung der Straßen ist wichtig, damit insbesondere Rettungsfahrzeuge und Müllentsorgungsfahrzeuge unsere Straßen befahren können. Insoweit bitte ich die Anlieger, ihrer Schneeräum- und Streupflicht nachzukommen und Danke bereits jetzt für Ihr/Euer Verständnis und Ihre/Eure Unterstützung.


Michael Bender, Ortsbürgermeister