3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Karbach
Der Gemeinderat Karbach hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Karbach beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.
Artikel 1
Die Satzung der Ortsgemeinde Karbach vom 25.0.2002 über die Erhebung von Friedhofsgebühren wird wie folgt geändert:
§ 1 (Allgemeines)
Die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung enthält folgende Neufassung: (siehe Menüpunkt "Unsere Gemeinde" - Unterpunkt "Satzungen" der Homepage - Verzweigung auf die Satzungen der Gemeinde Karbach - dort unter "Friedhofsgebührensatzung" den Unterpunkt "3. Satzungsänderung)
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Karbach, 07.01.2015
(Dienstsiegel) Michael Bender, Ortsbürgermeister