Friedhofssatzung

3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Karbach

Der Gemeinderat Karbach hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Karbach beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.

Artikel 1

Die Satzung der Ortsgemeinde Karbach vom 25.0.2002 über die Erhebung von Friedhofsgebühren wird wie folgt geändert:

§ 1 (Allgemeines)

Die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung enthält folgende Neufassung: (siehe Menüpunkt "Unsere Gemeinde" - Unterpunkt "Satzungen" der Homepage - Verzweigung auf die Satzungen der Gemeinde Karbach - dort unter "Friedhofsgebührensatzung" den Unterpunkt "3. Satzungsänderung)

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Karbach, 07.01.2015

(Dienstsiegel)                                    Michael Bender, Ortsbürgermeister