Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Am kommenden Montag, den 16.12.2019 muss meine Sprechstunde leider ausfallen. Am 23.12.2019 findet dann die letzte Sprechstunde im Jahr 2019 statt.

Die erste Sprechstunde im neuen Jahr findet dann wieder wie gewohnt am 06.01.2020 von 17:30 h bis 18:30 h statt

Selbstverständlich stehe ich gerne für persönliche Gespräche auch außerhalb der o.g. Sprechzeiten zur Verfügung.

Telefonisch bin ich unter der Rufnummer 06747 / 8307 zu erreichen.

Daneben besteht auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung per Mail, die entsprechende Mail-Adresse lautet: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Euer Michael Bender, Ortsbürgermeister

Die Zeitung „Hunsrück-Mittelrhein-Nachrichten“ ist Bekanntmachungsorgan der Ortsgemeinde Karbach

Im Vorgriff auf das Inkrafttreten der 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 25.11.2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass dem Beschluss des Ortsgemeinderates vom 25.11.2019 entsprechend, öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde gemäß § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung ab dem 01.01.2020 in der Zeitung „Hunsrück-Mittelrhein-Nachrichten“ erfolgen.

Michael Bender, Ortsbürgermeister

3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Karbach vom 25.11.2019

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) sowie der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) die folgende 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 16.08.1999 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Inhalt der Änderungen

In § 1 wird Absatz 1 wie folgt neu gefasst:

Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen in der Zeitung. Der Gemeinderat entscheidet durch Beschluss, in welcher Zeitung die Bekanntmachungen erfolgen; der Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen.

§ 2 Inkrafttreten der Änderungssatzung

Die Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Hauptsatzung vom 16.08.1999 sowie der Änderungssatzungen vom 08.04.2004 und 22.02.2010 bleiben unberührt.

Karbach, 25.11.2019
Michael Bender, Ortsbürgermeister

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemO

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde Karbach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Karbach, 25.11.2019
Ortsgemeinde Karbach
Michael Bender, Ortsbürgermeister

Aufstellung eines Bebauungsplans für das Neubaugebiet „Ober dem Stielgarten“; Ortsgemeinde Karbach Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Aufstellung eines Bebauungsplans für das Neubaugebiet „Ober dem Stielgarten“; Ortsgemeinde Karbach
Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Karbach hat in seiner Sitzung am 06.05.2019 den nachstehenden Beschluss gefasst, der gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hiermit bekannt gegeben wird:

Der Ortsgemeinderat beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Ober dem Stielgarten“ einzuleiten. Der vorgesehene Geltungsbereich umfasst die Flächen in der Gemarkung Karbach, Flur 14, Flurstücke Nummern 63, 64, 65, 66 71/55 tlw., 71/54.

Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung „Ober dem Stielgarten“ tragen.

Das Bebauungsplanverfahren soll gemäß § 13 b BauGB i.V.m § 13a im beschleunigten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden.

Inhalt des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung eines Wohngebietes nordwestlich des Neubaugebietes "Heidchesstücker II", damit der örtliche Bedarf an Wohnbauflächen gedeckt werden kann.

Die Öffentlichkeit kann sich bis zum 25.11.2019 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Emmelshausen, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, Zimmer 208, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich hierzu äußern.

Das Plangebiet ist zur Verdeutlichung in dem nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt.

Karbach, 31.10.2019
Ortsgemeinde Karbach
Michael Bender, Ortsbürgermeister

Auch der inzwischen 5. Gemeinde- und Umwelttag der Ortsgemeinde Karbach war ein toller Erfolg

Über 60 Bürgerinnen und Bürger im Alter zwischen 8 und 82 Jahren beteiligten sich am vergangenen Samstag am fünften Gemeinde- und Umwelttag der Ortsgemeinde Karbach. Zwischen dem jüngsten (Theo Retzmann) und dem ältesten Helfer (Heinz Heidtmann) lagen 73 Jahre Altersunterschied. Es wurde wieder unglaublich viel gemeinsam gearbeitet und viel für ein schöneres Karbach erreicht.

Durch diese tolle Bereitschaft etwas für die Allgemeinheit zu tun, konnten wieder einige Maßnahmen zur Verschönerung unserer Heimatgemeinde Karbach durchgeführt und abgeschlossen werden.

Bei goldenem Oktoberwetter wurden notwendige Hecken- und Sträucherrückschnitte auf unserem Dorfplatz durchgeführt, das Umfeld des Brunnens auf dem Dorfplatz durch Freischneidemaßnahmen verbessert und die überwachsenden Sträucher am Rand des Dorfplatzes zurückgeschnitten. In unserem Gemeindehaus wurden die Küche und die Toiletten einer Grundreinigung unterzogen, die Fenster und Türen geputzt und die Fenstersimse neu gestrichen. Im Bereich unserer Dorfstraßen wurden Risse in den Asphaltdecken fachmännisch geschlossen und alle Sinkkästen in der Ortslage geleert. Auch wurde die Grünfläche im Kreisel der Mühlenstraße von allerlei Unkraut und vielen Disteln befreit. Eine größere Grünfläche im Bereich der Hauptstraße wurde in mühevoller Kleinarbeit wieder anschaulich hergerichtet, wobei hier schon 2 fleißige Helfer bereits einen Tag vor dem eigentlichen Gemeindetag mit den Arbeiten begonnen hatten, ansonsten wäre diese große Projekt nicht zu verwirklichen gewesen. Ein besonderer Dank gilt darüber hinaus unserem Jugendorchester das gemeinsam mehrere Grünflächen der Gemeinde im Bereich der Mühlen- und der Feldstraße von Unkraut befreit hat.

Als kleine Entschädigung für die geleistete Arbeit, konnten sich alle Helferinnen und Helfer am Ende des arbeitsreichen Vormittages durch leckeres Rehgulasch mit Spätzle sowie kühlen Getränken stärken.

Bei Bernd Merscher möchte mich für das gestiftete Wildbret ebenso herzlich bedanken wie bei Aaron und Norman Carbach für die leckere Zubereitung des Mittagessen. Bei unserem Musikverein Karbach bedanke ich mich für die kostenlose Bereitstellung der Getränke im Musikraum.  

Mein ganz besonderer Dank gilt jedoch allen fleißigen Bürgerinnen und Bürgern und den vielen Kindern und Jugendlichen für Euer tolles Engagement zum Wohle unserer Heimatgemeinde.

Ohne Eure tatkräftige Unterstützung wäre der Gemeinde- und Umwelttag nicht so erfolgreich für unser Karbach geworden.

Nochmals vielen Dank

Euer Michael Bender