Aufstellung eines Bebauungsplans für das Neubaugebiet „Ober dem Stielgarten“; Ortsgemeinde Karbach
Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Karbach hat in seiner Sitzung am 06.05.2019 den nachstehenden Beschluss gefasst, der gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hiermit bekannt gegeben wird:
Der Ortsgemeinderat beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Ober dem Stielgarten“ einzuleiten. Der vorgesehene Geltungsbereich umfasst die Flächen in der Gemarkung Karbach, Flur 14, Flurstücke Nummern 63, 64, 65, 66 71/55 tlw., 71/54.
Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung „Ober dem Stielgarten“ tragen.
Das Bebauungsplanverfahren soll gemäß § 13 b BauGB i.V.m § 13a im beschleunigten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden.
Inhalt des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung eines Wohngebietes nordwestlich des Neubaugebietes "Heidchesstücker II", damit der örtliche Bedarf an Wohnbauflächen gedeckt werden kann.
Die Öffentlichkeit kann sich bis zum 25.11.2019 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Emmelshausen, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, Zimmer 208, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich hierzu äußern.
Das Plangebiet ist zur Verdeutlichung in dem nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt.
Karbach, 31.10.2019
Ortsgemeinde Karbach
Michael Bender, Ortsbürgermeister