Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S 153), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetes vom 15.06.2015 (GVBL. S. 90) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt: (Siehe Tabelle unten)
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
zinslose Kredite von bisher | 0 Euro | auf | 0 Euro |
verzinste Kredite von bisher | 200.000 Euro | auf | 0 Euro |
zusammen von bisher | 200.000 Euro | auf | 0 Euro |
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, werden festgesetzt von bisher 0 Euro auf 570.000 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, ändert sich von bisher 0 Euro auf 220.000 Euro.
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze werden nicht geändert.
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2013 betrug 1.874.084,16 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2014 beträgt 1.864.934,16 Euro und zum 31.12.2015 1.824.764,16 Euro.
§ 6 Wertgrenze für Investitionen
Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen - keine Änderung.
Karbach, 29.10.2015
(S) Bender, Ortsbürgermeister
Hinweise:
- Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.
Sie haben folgenden Wortlaut:
Die nach § 98 Absatz 1 und 95 Absatz 4 GemO erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung wird hiermit erteilt für die in der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 ausgewiesene Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen in Höhe von 220.000 Euro. Darüber hinaus wird mitgeteilt, dass gegen den Vollzug des 1. Nachtragshaushaltsplanes und der 1. Nachtragshaushaltssatzung keine Bedenken wegen Rechtsverletzungen geltend gemacht werden. - Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 02.11.2015 bis Dienstag, 10.11.2015 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in 56281 Emmelshausen, Rathausstraße 1, Zimmer 307, öffentlich aus.
- Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
- die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
- vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde Karbach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Karbach, 29.10.2015
(S) Bender, Ortsbürgermeister
gegenüber bisher Euro |
erhöht um Euro |
vermindert um Euro |
nunmehr festgestzt auf Euro |
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1. im Ergebnishaushalt | ||||
der Gesamtbetrag der Erträge | 598.250 | 0 | 0 | 598.250 |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 600.820 | 2.600 | 0 | 603.420 |
der Jahresüberschuss | -2.570 | -2.600 | 0 | -5.170 |
2. im Finanzhaushalt | ||||
die ordentlichen Einzahlungen | 518.680 | 0 | 0 | 518.680 |
die ordentlichen Auszahlungen | 509.090 | 2.600 | 0 | 511.690 |
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen |
9.590 | -2.600 | 0 | 6.990 |
die außerordentlichen Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
die außerordentlichen Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
der Saldo der außerordentlichen Ein- Auszahlungen |
0 | 0 | 0 | 0 |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 181.750 | 80.000 | 99.000 | 162.750 |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 472.000 | 0 | 380.000 | 92.000 |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
-290.250 | 80.000 | -281.000 | 70.750 |
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 290.340 | 0 | 268.400 | 21.940 |
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 9.680 | 90.000 | 0 | 99.680 |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
280.660 | -90.000 | 268.400 | -77.740 |