Für die Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Karbach besteht im nächsten Winter wieder die Möglichkeit, Brennholz zu erwerben.
Bitte melden Sie Ihren Bedarf bis spätestens 15.12.18 schriftlich mit dem im Amtsblatt vom 09.11.2018 abgedruckten Formular an.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
· Die jeweilige Zuteilungsmenge ergibt sich abschließend aus der zur Verfügung stehenden Holzmenge im Verhältnis zur Bestellmenge insgesamt.
· Aus organisatorischen Gründen können nach dem 15.12.18 eingehende Bestellungen nicht mehr berücksichtigt werden.
· Die Bestellung hat schriftlich und ausschließlich unter Verwendung des Vordrucks zu erfolgen. Sie ist verbindlich.
· Die Arbeiten im Wald dürfen nur von Fachkundigen durchgeführt werden; ein entsprechender Nachweis ist der Bestellung beizufügen.
Da in Karbach nur eine begrenzte Brennholzmenge zur Verfügung steht, kann weiterer Bedarf auch aus dem Staatswald (Gemarkung Hungenroth oder Werlau) gedeckt werden.
Das Holz wird im Zuge der Versteigerung abgegeben. Die Bestellung dient zur Erhebung der Bedarfsmenge!
Bestellt werden kann: nur vorgeliefertes Holz am Wirtschaftsweg:
Bestellungen müssen bis spätestens 15.12.18 schriftlich per Post bei mir eingegangen sein. (Forstrevier Frankscheid, Steffen Fromm, Am Sportplatz 3, 56329 St. Goar - Werlau)
Ein Anspruch auf Holzzuteilung besteht nicht. Die Abfuhr / Aufarbeitung des Holzes darf erst nach Bezahlung erfolgen.
Steffen Fromm, Revierleiter