3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Karbach vom 25.11.2019

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) sowie der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) die folgende 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 16.08.1999 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Inhalt der Änderungen

In § 1 wird Absatz 1 wie folgt neu gefasst:

Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen in der Zeitung. Der Gemeinderat entscheidet durch Beschluss, in welcher Zeitung die Bekanntmachungen erfolgen; der Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen.

§ 2 Inkrafttreten der Änderungssatzung

Die Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Hauptsatzung vom 16.08.1999 sowie der Änderungssatzungen vom 08.04.2004 und 22.02.2010 bleiben unberührt.

Karbach, 25.11.2019
Michael Bender, Ortsbürgermeister

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemO

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde Karbach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Karbach, 25.11.2019
Ortsgemeinde Karbach
Michael Bender, Ortsbürgermeister